Mein Hygiene- und Schutzkonzept

Grundregel:

  • Bitte betreten Sie die Räume nicht, wenn Sie oder Ihre Familienangehörige, folgende Krankheitssymptome der Erkrankung Covid 19 aufweisen:
  • Fieber, Halsschmerzen, Husten, Atemnot, Durchfall oder Geschmacks-/ Geruchsstörungen

Ich versichere Ihnen, dass auch ich dies gewissenhaft beachte.

  • Begrüßung ist ein freundliches Hallo ohne Händeschütteln.
  • Handhygiene: Bitte waschen Sie sich als erstes Ihre Hände gründlich mit Seife.

 Abstandsreglung/Mund-Nasen-Bedeckung:

 

  • Die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern sind zueinander einzuhalten.
  • Während der Behandlung kann die Abstandsregelung außer Kraft gesetzt werden, dafür muss eine Mund-Nasen-Bedeckung* während der gesamten Behandlung getragen werden.

*Mund-Nasen-Bedeckung kann ich, gegen einer Zusatzgebühr stellen.

 

Allgemeines:

 

Ich plane zwischen den Terminen einen zeitlichen Puffer ein. Zum einen gewährleiste ich, dass immer nur ein/e Klient*in in meiner Praxis ist. Zum anderen lüfte ich nach jeder Behandlung die Arbeitsräume gründlich und desinfiziere die Kontaktflächen. Wie immer werden die Massagelaken, nach der Anwendung, in die Kochwäsche gegeben. Die Kopfstütze der Massageliege erhält einen hygienischen Einmalbezug.

 

Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Dokumentation Ihres Aufenthalts:

 

Da ich bei manchen Leistungen keinen Sicherheitsabstand einhalten kann, ist nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts von einem „höheren Infektionsrisiko“ auszugehen. Um Sie und mich vor einer weiteren Ausbreitung von Covid-19 zu schützen, dokumentiere ich Ihren Aufenthalt bei mir. Dazu notiere ich Ihren Namen und Kontaktdaten, sowie die Zeit Ihres Aufenthalts. So kann ich Sie im Fall der Fälle informieren, wenn Sie während Ihres Aufenthalts bei mir mit einer infizierten Person Kontakt hatten. Sollte bei Ihnen eine Infektion festgestellt werden, kann ich entsprechend die anderen Personen über die Gefährdung informieren. Ihr Name wird in diesem Fall nicht genannt. Die üblichen Datenschutz und Verschwiegenheitskriterien gelten selbstverständlich weiterhin.